1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
2 Geltungsbereich
Die Leistungsbeziehungen zwischen uns,
Pacific Digital
Inh.: Maik Windgassen
Donnerstr. 10
22763 Hamburg
Tel.: +49 4020910466
E-Mail: info@pacificdigital.de
und unseren Kunden richten sich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn auf ihre Geltung nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde.
Verträge schließen wir ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB). Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn wir im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
3 Verrtragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Wir können einen Auftrag des Kunden innerhalb von 14 Tagen annehmen. Danach ist der Kunde an eine Vertragserklärung nicht mehr gebunden.
4 Vertragsgegenstand
Pacific Digital erbringt Leistungen im Bereich von grafischem Design (u.a. Motion Design, On Air Design, Animationen) sowie der Planung und Umsetzung im Bereich des Medienservers für Veranstaltungen und Shows. Der Leistungsumfang wird durch das schriftliche Angebot bestimmt.
Zur Leistungserbringung sind wir berechtigt, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung ist mit dem Abschluss des Auftrags fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zu zahlen. Mit Vertragsabschluss sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss auf die zu erbringenden Leistungen zu verlangen und sind berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern, bis der Vorschuss gezahlt wurde.
Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.
6 Pflichten des Kunden
Zur Abnahme vertragsgemäß erbrachter Produktionsschritte ist der Kunde verpflichtet. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Abnahme hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Sie gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht binnen sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.
Sind Informationen, Inhalte, Unterlagen oder Material durch den Kunden bereitzustellen, so hat die Bereitstellung frühzeitig zu erfolgen.
Der Kunde ist für von ihm bereitgestellte Inhalte selbst verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheber-rechtlichen Gründen verwendet werden können.
Der Kunde übernimmt erforderliche Übernachtungs- und Reisekosten, die mit der Erfüllung des Vertrags in Zusammenhang stehen. Dies beinhaltet Übernachtungskosten, PKW-Fahrten (0,35€ pro Fahrtkilometer), Flugtickets (Economy), Bahnfahrten (1. Klasse) sowie sonstige Reisekosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Taxen und Parkgebühren.
7 Bereitstellung von Technik
Von uns bereitgestellte Technik bedarf einer besonders sorgfältigen Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal.
Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Technik bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich erfolgen, sobald der Kunde von diesem Kenntnis erlangt.
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Technik etwa erforderliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Pacific Digital erfolgt, hat der Kunde die erforderlichen Genehmigungen auf Verlangen nachzuweisen. Wir haften nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Kunden vorgesehenen Einsatzes.
Bereitgestellte Technik ist durch den Kunden pfleglich zu behandeln. Alle während der Überlassung erforderlichen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind durch den Kunden fachgerecht auf seine Kosten durchzuführen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Verschlechterungen zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern und die Versicherung auf Anforderung unverzüglich nachzuweisen. Ist im Einzelfall vereinbart, dass Pacific Digital die Versicherung übernimmt, trägt der Kunde die damit verbundenen Versicherungskosten.
Bereitgestellte Technik ist durch den Kunden von allen Belastungen (z.B. Pfändungen durch Dritte) freizuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich über etwaige Belastungen zu benachrichtigen.
Bereitgestellte Technik ist vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand spätestens am letzten Tag der vereinbarten Bereitstellung zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auf defekte Mietgegenstände, insbesondere auf Leuchtmittel und anderes Kleinteilzubehör.
Wird die vereinbarte Bereitstellungszeit überschritten, so hat der Kunde uns hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts hat der Kunde die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert (ggf. abzüglich des Restwertes) zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Kunde etwaige Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigenkosten und Vermietausfall zu ersetzen. Im Falle des Verlusts oder der schuldhaften Beschädigung von Leuchtmitteln oder anderem Kleinteilzubehör hat der Kunde den Neuwert zu ersetzen, es sei denn er weist nach, dass Pacific Digital kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8 Nutzungsrechte
Dem Kunden wird im Zweifel ein einfaches Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Werken eingeräumt, dessen räumliche, zeitliche und inhaltliche Reichweite sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck bestimmt. Im Zweifel darf ein für eine bestimmte Veranstaltung oder Sendung konzipiertes Werk auch nur für diese genutzt werden, nicht aber auch für nachfolgende Veranstaltungen oder Sendung, auch nicht für solche derselben Reihe.
Pacific Digital ist vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung nicht verpflichtet, ein Werk in einem Dateiformat zu liefern, das dem Kunden eine Bearbeitung ermöglicht.
Unbeschadet einer etwaigen ausdrücklichen Übertragung von Nutzungsrechten ist Pacific Digital unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden berechtigt, hergestellte Werke zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies schließt insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung ein.
Zum Zwecke der Eigenwerbung ist Pacific Digital ferner unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden berechtigt, den Namen des Kunden und dessen Logo als Referenz zu nennen. Der Kunde räumt Pacific Digital die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Der Kunde kann die Nutzung untersagen, wenn ihm die Eigenwerbung unter Berücksichtigung der Interessen von Pacific Digital nicht zuzumuten ist.
9 Haftungsausschluss
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Pacific Digital nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzliche Vertreter.
10 Kündigung und Stornierungen
Eine Kündigung von Verträgen bedarf der Textform.
Dauerschuldverhältnisse werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Werden Leistungen für eine Veranstaltung oder Sendung erbracht, ist die Vergütung im Falle der Stornierung durch den Kunden für die vor Ort zu erbringenden Leistungen nach der folgenden Staffelung zu zahlen:
45 Tage vor Beginn: 20%
30 Tage vor Beginn: 35%
10 Tage vor Beginn: 50%
3 Tage vor Beginn: 80%
Im Übrigen bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.
Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.